Right to Repair
Kennen Sie Ihre Rechte?
Autofahrer haben die freie Auswahl, wenn es um Wartung und Reparatur Ihrer Fahrzeuge geht. Die Grundlage dafür sind Regelungen des Europäischen Gesetzgebers, die freien und effektiven Wettbewerb ermöglichen.
Habe ich eine Freie Werkstattwahl?
Ja! Verbraucher können eine Werkstatt ihrer Wahl aufsuchen. Das heißt, es herrscht Wahlfreiheit, ob sie einen Servicebetrieb der Fahrzeughersteller oder einen freien Reparaturbetrieb aufsuchen.
Was ist mit Garantieansprüchen?
Die Fahrzeughersteller dürfen die Gewährung einer Garantieleistung nicht davon abhängig machen, dass ein Fahrzeug stets in einer Werkstatt des eigenen Netzes gewartet und repariert wurde, oder dass ausschließlich Ersatzteile mit dem Markenzeichen des Fahrzeugherstellers benutzt wurden.
Der EU-Kommission zufolge haben Verbraucher das Recht, jede Werkstatt für Arbeiten, außerhalb von Gewährleistungsansprüchen, die sich gegen den Verkäufer des Neufahrzeugs richten, in Anspruch zu nehmen, ganz gleich ob während der gesetzlichen Gewährleistungs- oder erweiterten Garantiezeit.
Nutzen Sie Ihr Recht frei zu wählen, wie Ihr Fahrzeug gewartet wird und von wem. Denn es ist Ihr Auto! Für weitere Information stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.


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